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   BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99   

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BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99 (https://dejure.org/2000,3720)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.2000 - 3 C 29.99 (https://dejure.org/2000,3720)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 2000 - 3 C 29.99 (https://dejure.org/2000,3720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Einigungsvertrag (EV) Art. 21 und 22 Abs. 1; VZOG § 1 Abs. 6 i. V. m. Abs. 1; § 10 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 3
    Zuordnung von Amts wegen; Mülldeponie; Antragserfordernis; Verwaltungsvermögen; Finanzvermögen

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung von Amts wegen - Mülldeponie - Antragserfordernis - Verwaltungsvermögen - Finanzvermögen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kommunales Finanzvermögen; Zuordnung; Zuordnungsberechtigter; Selbstverwaltungsvermögen; Mülldeponie; Hausmüllentsorgung

  • Judicialis

    Einigungsvertrag (EV) Art. 21; ; Einigungsvertrag (EV) Art. 22 Abs. 1; ; VZOG § 1 Abs. 6; ; VZOG § 1 Abs. 1; ; VZOG § 10 Abs. 1; ; VZOG § 10 § 7 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz)

    Art. 21, 22 Abs. 1 EinigungsV; §§ 1 Abs. 1 u. 6, 10 Abs. 1 Satz 1 VZOG
    Vermögenszuordnung/Finanzvermögen/Mülldeponie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 349
  • NVwZ 2001, 572 (Ls.)
  • NJ 2001, 325 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.03.1993 - 7 C 13.92

    Privatisierung volkseigenen Vermögens, VEB, kommunale Aufgaben

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99
    Diese Rechtsprechung setzte nämlich erst ein mit dem Urteil vom 18. März 1993 (- BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215, 218), konnte sich also erst nach dem oben erwähnten Schreiben auswirken.
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 21.93

    Wiedervereinigung - Kommunalisierungsauftrag - Öffentliches Finanzvermögen -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99
    Rechte eines Trägers öffentlicher Verwaltung an einem solchen Vermögensgegenstand - z.B. aufgrund des Kommunalisierungsgebots in § 1 KVG - beziehen sich somit auf Finanzvermögen, zu dessen Übertragung es - abgesehen von dem Sonderfall des Art. 22 Abs. 4 Sätze 1 - 3 EV - eines konstitutiven behördlichen Aktes bedarf (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 - BVerwGE 95, 295, 300).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 42.94

    Galopprennbahn Hoppegarten kein Landeseigentum

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99
    Mit diesem Vermögensübergang als Umwandlungsfolge ist die Deponie - unbeschadet der dort zunächst fortgeführten Verwaltungsaufgabe "Abfallentsorgung" - aus dem Verwaltungsvermögen ausgeschieden, denn ein Privatrechtssubjekt kann nicht Eigentümer von Verwaltungsvermögen sein (vgl. Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 42.94 - BVerwGE 100, 62, 63 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98

    Gebäudeeigentum; LPG; Errichtung von Gebäuden; Bebauung.

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99
    Solche Unstimmigkeiten in der vorparlamentarischen Entstehungsphase können jedoch nicht mit Erfolg einer Gesetzesauslegung entgegengehalten werden, die sich - wie hier - auf den klaren Wortlaut der Bestimmungen und eine damit übereinstimmende Amtliche Begründung stützen kann (vgl. Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 26.98 -).
  • BFH, 01.12.2004 - II R 46/02

    Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken zwischen Körperschaften des

    Hierbei handelte es sich um einen Eigentumsübergang kraft Gesetzes (BVerwG-Urteile vom 3. August 2000 3 C 29.99, BVerwGE 111, 349, und vom 19. Oktober 2000 3 C 33.99, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 111, Art. 21 EV Nr. 42).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZR 98/17

    Führen der Veräußerung des zu restituierenden Vermögenswerts zum Erlöschen von

    Die nach Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EinigVtr restitutionsberechtigten Kommunen erlangen das Eigentum erst und nur auf Grund eines - dann konstitutiven - Zuordnungsbescheids (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 136/06, WM 2007, 2165 Rn. 7; BVerwGE 96, 231, 235; 111, 349, 350 f.; 118, 361, 367 f.).
  • VG Berlin, 26.01.2017 - 29 K 67.16

    Kommunaler Anspruch auf Übertragung von Geschäftsanteilen an Versorgungsbetrieb

    Daraus folgt, dass eine Zuordnung von Amts wegen gemäß § 1 Abs. 6 VZOG nicht in Betracht kommt, da diese Möglichkeit nur für die deklaratorische Feststellung des gesetzlichen Eigentumsübergangs von Verwaltungsvermögen vorsieht; Finanzvermögen unterliegt hingegen nur auf Antrag der (konstitutiven) Zuordnung (BVerwG, Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 29.99 -, BVerwGE 111, 349 = juris Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 3 B 148.00

    Inhaber, einer stillgelegten Deponie; Betreiber, einer stillgelegten Deponie;

    Zwar hätte die Deponie u.U. als kommunales Finanzvermögen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV einer Kommune zugeordnet werden können, jedoch ist ein hierfür notwendiger Antrag eines möglichen Zuordnungsberechtigten offensichtlich nicht gestellt worden (vgl. zuletzt Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 29.99 -).
  • VG Berlin, 27.10.2016 - 29 K 205.14

    Anfechtung eines Vermögenszuordnungsbescheids durch privaten Dritten; Zuordnung

    Rechte eines Trägers öffentlicher Verwaltung an einem solchen Vermögensgegenstand - z.B. auf Grund des Kommunalisierungsgebots in § 1 KVG - beziehen sich somit auf Finanzvermögen, zu dessen Übertragung es - abgesehen von dem Sonderfall des Art. 22 Abs. 4 Sätze 1-3 EV - eines konstitutiven behördlichen Aktes bedarf (BVerwG, Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 29.99 -, BVerwGE 111, 349 = juris Rn. 13).
  • VG Magdeburg, 25.01.2018 - 8 A 681/16

    Zuordnung von Vermögenswerten nach dem VZOG, insbesondere Zuordnung eines

    Nur Finanzvermögen unterliegt einem Antragsbedürfnis und der konstitutiven Zuordnung (vgl.: BVerwG, Urteil v. 03.08.2000, 3 C 29.99; juris).
  • VG Potsdam, 10.10.2018 - 2 K 4865/15

    Aufhebung eines Zuordnungsbescheides

    BVerwG, Urteil vom 3. August 2000 - 3 C 29.99 -, juris Rn. 12 f.
  • VG Halle, 29.11.2010 - 1 A 268/08

    Anspruch auf Auskehr der Pachterlöse; Bedeutung des Sammelzuordnungsbescheides

    Der Eigentumsübergang auf eine Trägers öffentlicher Verwaltung bedarf eines konstitutiven behördlichen Aktes (BVerwG, Urteil vom 3. August 2000 - 3 C 29/99 -, Juris), der hier aber nicht vorliegt.
  • VG Berlin, 22.03.2010 - 29 K 130.10

    Zuordnung öffentlicher Wege in Rechtsträgerschaft volkseigener Betriebe;

    Da das Grundstück gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 TreuhG auf das zum 1. Juli 1990 entstandene Privatrechtssubjekt H. GmbH übergegangen ist, war es kein Verwaltungsvermögen i.S.v. Art. 21 EV, sondern es konnte sich nur noch um der konstitutiven Zuordnung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 VZOG unterliegendes Finanzvermögen i.S.v. Art. 22 EV handeln (BVerwG, Urteile vom 3. August 2000 - 3 C 29.99 -, BVerwGE 111, 349 = juris Rdnr. 14, und vom 24. März 1994 - 7 C 34.93 -, BVerwGE 95, 301 = juris Rdnr. 10 ff.).
  • VG Karlsruhe, 19.06.2007 - 1 K 1637/07

    Zuständigkeit für die Konkretisierung einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung

    Mit der herrschenden Meinung (vgl. Hailbronner-Roth, § 34 AsylVfG Rdnr. 69 f. m. w. N.; offen gelassen vom BVerwG: vgl. Urteil vom 25.07.2000 - 9 C 42.99 - BVerwGE 111, 349 = InfAuslR 2001, 46) ist die erkennende Kammer (a.A.: 4. Kammer, Urteil vom 15.05.2006 - A 4 K 10788/05 - AuAS 2006, 190 = InfAuslR 2006, 434) der Auffassung, dass nicht die Ausländerbehörde, sondern allein das Bundesamt berechtigt ist, seine Abschiebungsandrohung vor der Abschiebung durch die Aufnahme des endgültigen Zielstaates zu ergänzen.
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